Abschlusskriterien und Abschluss

Abschlusskriterien
Nach dem dritten Massagekurs sind die TeilnehmerInnen aufgefordert, Kasuistiken anzufertigen, die in den Unterrichtsstunden erübt und besprochen werden. Nach der Weiterbildung sind von jedem Teilnehmer 100 Stunden eigenständige Massagetätigkeit zu dokumentieren, die im Verlauf der Kurse besprochen und supervidiert wurden. Die Anzahl der zu betreuenden Patienten richtet sich nach dem Verlauf der Therapien, es werden mindestens drei Patientendokumentationen (schriftliche und getippte Darstellung) erwartet.
Zur Erfolgskontrolle ist eine Examensarbeit schriftlich vorzulegen, die eine Auseinandersetzung über die im Unterricht behandelten Themen beinhaltet. In der Durchführung der schriftlichen Arbeit kann aus den im Unterricht behandelten Themen frei gewählt werden.
Der Umfang beträgt mindestens sechs DIN Á 4 Seiten und ist mit Literaturverzeichnis anzufertigen. Die Arbeit ist als elektronische Version (Word-Dokument) abzugeben (Schriftgröße 12, Seitenränder oben, rechts, links 2,5 cm; unten 2 cm).
Es findet ein Abschlussgespräch nach Abgabe der Arbeit und der Behandlungsdokumentationen statt. 
Abschluss
TeilnehmerInnen, die zur Ausübung der Heilkunde in ihrem Bereich berechtigt sind, wie Physio-therapeuten, Med. Masseure, Ärzte und Heilpraktiker erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis über die Befähigung und Berechtigung zur Ausübung der Strömungsmassage nach Dr. med. Simeon Pressel.
Kursteilnehmer/Innen, die keine anerkannte medizinisch-therapeutische Ausbildung vorweisen können, welche sie zu einer heilkundlichen Ausübung der Massage berechtigt, wie z. B. Heilpädagogen, Heileurythmisten, Kunsttherapeuten u.a., aber auch Laien, die im Rahmen der Familie und im Freundeskreis tätig werden wollen, erhalten kein Zeugnis oder vergleichbares Dokument, sondern eine Teilnahmebestätigung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass diese Teilnahme nicht zur Ausübung der Heilkunde berechtigt, die auf anderem Wege erworben werden muss.
Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, die sie zur Ausübung der Heilkunde berechtigt, aber noch keinen Abschluss vorweisen können, wird nach Abschluss der zur Therapieausübung berechtigenden Ausbildung nachträglich ein Zeugnis ausgestellt.
Die berufliche Qualifikation richtet sich zusätzlich nach den Rechtsbedingungen des jeweiligen Landes, die zu beachten und einzuhalten sind.